Bevor Sie sich für einen Ausbildungszyklus oder eine punktuelle Ausbildung entscheiden, bieten wir Ihnen alle nützlichen Ratschläge, damit Sie Ihren eigenen Ausbildungsweg zusammenstellen können.
Der pädagogische Leiter, die Ausbilder und die organisatorischen Abteilungen begleiten Sie bei der Erstellung eines individuellen Lehrplans.
Diese Phase, die vor jeder Anmeldung stattfindet, ist ein privilegierter Moment des Austauschs über alle Themen, die für interessierte Personen notwendig sind, um die Relevanz ihres Ausbildungsprojekts zu bestätigen und den Einstieg zu erleichtern.
Sie erhalten persönliche Informationen zu den folgenden Punkten (nicht erschöpfend)
– Lange Ausbildungsgänge, Wahlfächer
– Abschlüsse (Bescheinigungen, Zeugnisse, Diplome)
– Voraussetzungen vor der Ausbildung und Lernergebnisse nach Abschluss der Ausbildung.
– Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
– Die Möglichkeit eines personalisierten Lernwegs.
– Die Ausbildung und ihre Finanzierungsmöglichkeiten.
Am Ende dieser Erkundung werden die Antragsteller also darüber informiert worden sein, ob das Projekt mit ihren Erwartungen übereinstimmt.
Die Ausbildungsgänge, stellt die verschiedenen Ausbildungsgänge der Schule vor.
Im Terminkalender können Sie sich über die Termine der nächsten Kurse und Module informieren.
Online-Kurse bietet Ihnen eine Beschreibung und einen Zugangslink zu den online zugänglichen Modulen der Schule.
Die Personen, die an den Praktika teilnehmen, werden im Folgenden als „Praktikanten“ bezeichnet. Cécile CALICHON wird im Folgenden als „Leiterin der Ausbildungseinrichtung“ bezeichnet.
TITEL I – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art. 1 – Gegenstand
Die vorliegende Verordnung, die in Anwendung der Artikel L. 6352-3, L .6352-4 und R. 6352-1 bis R. 6352-8 des Arbeitsgesetzbuches erstellt wurde, präzisiert die allgemeinen und ständigen Regeln mit dem Ziel, das Funktionieren und den reibungslosen Ablauf der angebotenen Ausbildungen zu ermöglichen.
Er soll festlegen :
– Die wichtigsten anwendbaren Maßnahmen in Bezug auf Hygiene und Sicherheit – Die anwendbaren Regeln in Bezug auf Disziplin.
Art. 2 – Anwendungsbereich
Unterworfene Personen
Die vorliegenden Regeln gelten für alle Kursteilnehmer, die sich für eine von Cécile Calichons Ausbildungsorganisation durchgeführte Sitzung angemeldet haben, und zwar für die gesamte Dauer der absolvierten Ausbildung.
Es wird davon ausgegangen, dass jeder Kursteilnehmer die Bedingungen dieser Regeln akzeptiert, wenn er an einer von der Ausbildungsorganisation durchgeführten Ausbildung teilnimmt, und er akzeptiert, dass im Falle einer Nichteinhaltung dieser Regeln Maßnahmen gegen ihn ergriffen werden.
TITEL II – HYGIENE UND SICHERHEIT
Art. 3 – Allgemeine Regeln
Die Vermeidung von Unfall- und Krankheitsrisiken ist zwingend erforderlich und verlangt von jedem die vollständige Einhaltung aller geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften.
Jeder Kursteilnehmer muss für seine persönliche Sicherheit und die der anderen sorgen, indem er die allgemeinen und besonderen Sicherheits- und Hygienevorschriften beachtet, die am Ausbildungsort gelten, sofern sie dort vorhanden sind.
Gemäß Artikel R.6352-1 des Arbeitsgesetzbuches gelten für den Fall, dass die Ausbildung in einer Einrichtung außerhalb der Ausbildungseinrichtung stattfindet, die bereits über eine Hausordnung verfügt, die für die Auszubildenden geltenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen dieser letzteren Ordnung.
Art. 4: Alkoholische Getränke und Drogen
Es ist den Kursteilnehmern untersagt, betrunken oder unter dem Einfluss von psychotropen Substanzen (einschließlich so genannter weicher Drogen) in den Schulungsraum zu kommen oder alkoholische Getränke oder Drogen mitzubringen.
Art. 5: Rauchverbot
In Anwendung des Dekrets Nr. 92-478 vom 29. Mai 1992, das die Bedingungen für die Anwendung des Rauchverbots an Orten festlegt, die für eine kollektive Nutzung vorgesehen sind, ist das Rauchen im Schulungsraum verboten, außer an Orten, die ausdrücklich für diese Nutzung vorgesehen sind.
Art. 6: Orte der Verpflegung
Die Mahlzeiten werden nicht von der Ausbildungseinrichtung übernommen.
Den Kursteilnehmern werden zum Zeitpunkt der festgelegten Posen nichtalkoholische, kalte oder warme Getränke und ein Snack zur Verfügung gestellt.
Art. 7: Brandschutzvorschriften
Die Ausbildungsorganisation von Cecile Calichon hängt die Brandschutzvorschriften und insbesondere einen Plan mit den Standorten der Feuerlöscher und der Notausgänge so aus, dass sie allen Kursteilnehmern bekannt sind (gemäß Artikel R. 232-12-17 ff. des Arbeitsgesetzbuchs).
Art. 8: Unfall
Jeder Unfall oder Zwischenfall, der sich anlässlich oder während der Ausbildung ereignet, muss vom verunglückten Auszubildenden oder den Personen, die den Unfall beobachtet haben, unverzüglich dem Ausbilder und der Direktion, die die Ausbildung betreut (Arbeitgeber), gemeldet werden. Gemäß Artikel R 6342-3 des Arbeitsgesetzbuches kann ein Unfall, der dem Auszubildenden während der Ausbildung oder auf dem Weg dorthin oder zurück passiert, von der Leitung des Ausbildungszentrums bei der Sozialversicherungskasse gemeldet werden.
TITEL III – DISZIPLIN
Art. 9: Stundenpläne, Abwesenheiten und Verspätungen
Die Praktikumszeiten werden vom Leiter der Ausbildungsstätte festgelegt und den Praktikanten durch die ihnen übermittelte Einladung zur Kenntnis gebracht.
Die Praktikanten sind verpflichtet, diese Zeiten einzuhalten, andernfalls gelten die folgenden Bestimmungen:
– Im Falle einer Abwesenheit oder Verspätung zum Praktikum müssen die Praktikanten den verantwortlichen Ausbilder oder das Sekretariat benachrichtigen und sich rechtfertigen. Darüber hinaus dürfen Praktikanten während der Praktikumszeit nicht fehlen, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor, die von der Leitung des Ausbildungsbetriebes angegeben werden.
– Wenn die Praktikanten Arbeitnehmer sind, die im Rahmen des Ausbildungsplans ausgebildet werden, muss die Einrichtung das Unternehmen vorab über diese Abwesenheiten informieren.
Im Übrigen sind die Praktikanten verpflichtet, im Verlauf der Ausbildung und mindestens jeden halben Tag die Teilnahmebescheinigung zu unterschreiben.
Art. 10: Kleidung, Verhalten, Vertraulichkeit.
Die Kursteilnehmer werden dazu angehalten, in angemessener Kleidung am Kursort zu erscheinen und sich gegenüber allen anwesenden Personen während des Kurses korrekt zu verhalten.
Die Kursteilnehmer verpflichten sich, nicht :
– Gewalt anzuwenden und nicht dazu anzustiften, egal in welcher Form, ob körperlich oder verbal.
– Am Veranstaltungsort und während des Trainings Drogen zu nehmen.
– Emotionale Arbeit, Verführung und Wohlwollen zu verwechseln.
Die Auszubildenden verpflichten sich zu :
– Die Anonymität der anwesenden Personen zu respektieren.
– Akzeptieren, die Realität nicht zu beurteilen und jeden so anzunehmen, wie er ist, ohne Vorurteile.
– Die Vertraulichkeit des therapeutischen Austauschs respektieren.
Art. 11: Verantwortung und Verpflichtung der Praktikanten während der Ausbildung.
– Den Praktikanten steht es frei, die vorgeschlagenen Protokolle durchzuführen oder nicht.
– Die Kursteilnehmer sollten ihren „kritischen“ Geist, ihre Denkfreiheit sowie ihre religiösen Überzeugungen bewahren. Die Ausbildung dient der Entwicklung ihrer Kompetenzen als Therapeuten und/oder ihrer persönlichen, beruflichen Entwicklung, je nach ihrer Wahl.
– Die Kursteilnehmer/innen sind für ihre Arbeit und deren Folgen verantwortlich.
– Die Kursteilnehmer/innen geben die Informationen, die ihnen helfen, ihr endgültiges Arbeitsziel zu erreichen, im Rahmen des Feedbacks wieder. Sie akzeptieren, dass die Ausbildung keine Heilung von Beschwerden (physisch, emotional, psychisch) oder Krankheiten verspricht.
– Die Kursteilnehmer werden darauf hingewiesen, dass weder die Ausbildung noch der Therapeut in Intuitiver Therapie in irgendeiner Weise eine Diagnose, eine Behandlung oder einen medizinischen Rat ersetzen. Sie ersetzen in keiner Weise den Arzt in all seinen Aufgaben.
– Die Kursteilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die Inhalte des Kurses :
1) nicht als Alternative oder Ersatz für die Medizin verwendet werden können, sondern nur und manchmal als Ergänzung in bestimmter Form.
2) in keiner Weise psychiatrische Probleme behandelt werden, die eine Kontraindikation für die Teilnahme an irgendeinem Workshop darstellen.
Art. 12 – Aufnahmen
Aufnahmen sind nicht oder nur mit Zustimmung des Trainers erlaubt.
Art. 13 – Verwarnung
Es ist verboten, ohne die schriftliche Genehmigung des Ausbilders theoretischen Unterricht zu erteilen und Workshops im Anschluss an die Schulungstage zu leiten, da dies strafrechtlich verfolgt werden kann und ethisch bedenklich ist.
Da ein falsches Verständnis der Kurse und eine falsche Anwendung dem Ruf der Intuitiven Therapie ETI® schaden können, ist es untersagt, den Begriff Intuitive Therapie ETI® ohne schriftliche Genehmigung des Ausbilders in jeglichen Medien (Internetseite, Visitenkarten, Broschüren, verschiedene Werbungen…) zu verwenden.
Art. 14 – Lehrmaterial
Die Schulungsunterlagen, die während der Schulungen ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt oder für andere Zwecke als den persönlichen Gebrauch verwendet werden.
Art. 15 – Haftung der Organisation für Diebstahl oder Beschädigung von persönlichem Eigentum der Kursteilnehmer.
Der Bildungsträger übernimmt keine Verantwortung für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen jeglicher Art, die von den Kursteilnehmern in den Schulungsräumen abgelegt werden, und fordert die Kursteilnehmer auf, keine Wertgegenstände mitzubringen.
Art. 16 – Sanktionen
Jeder Verstoß des Praktikanten gegen eine der Bestimmungen dieser Hausordnung kann Gegenstand einer Sanktion im Sinne der Artikel R 6352-3 bis R 6532-8 des Arbeitsgesetzbuches sein. Eine Sanktion ist jede andere Maßnahme als eine mündliche Bemerkung, die der Leiter der Ausbildungseinrichtung oder sein Vertreter aufgrund eines Verhaltens des Praktikanten ergreift, das er als schuldhaft ansieht, unabhängig davon, ob diese Maßnahme die Anwesenheit des Betroffenen im Praktikum sofort oder später beeinträchtigt oder die Kontinuität der Ausbildung, die er erhält, in Frage stellt.
Je nach Schwere des festgestellten Verstoßes kann die Sanktion bestehen aus :
– entweder in einer Verwarnung
– oder in einem endgültigen Ausschluss.
Geldbußen oder andere finanzielle Sanktionen sind nicht zulässig.
Der Leiter der Ausbildungseinrichtung muss über die verhängte Sanktion informieren :
– den Arbeitgeber, wenn der Auszubildende ein Arbeitnehmer ist, der an einer Bildungsmaßnahme teilnimmt
im Rahmen des Ausbildungsplans eines Unternehmens.
– Den Arbeitgeber und die zugelassene paritätische Sammelstelle, die die Kosten übernommen hat.
der Ausbildungsmaßnahme, wenn der Praktikant ein Arbeitnehmer ist, der einen individuellen Bildungsurlaub in Anspruch nimmt.
– die zugelassene paritätische Sammelstelle, die die Finanzierung der Ausbildungsmaßnahme, die der Praktikant in Anspruch genommen hat, sichergestellt hat.
Art. 17 – Disziplinarverfahren
Die folgenden Bestimmungen sind eine Übernahme der Artikel R 6352-4 bis R 6352-8 des Arbeitsgesetzes. Es darf keine Strafe gegen den Praktikanten verhängt werden, ohne dass dieser zuvor über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert wurde. Wenn der Leiter der Ausbildungseinrichtung oder sein Vertreter eine Sanktion zu verhängen beabsichtigt, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Anwesenheit eines Praktikanten in der Ausbildung auswirkt, ist wie folgt zu verfahren:
– Der Leiter der Ausbildungseinrichtung oder sein Vertreter lädt den Praktikanten unter Angabe des Zwecks dieser Ladung vor.
– Diese gibt das Datum, die Uhrzeit und den Ort des Gesprächs an. Sie ist schriftlich und wird per Einschreiben versandt oder dem Betroffenen gegen Entlastung ausgehändigt.
– Der Praktikant kann sich während des Gesprächs von einer Person seiner Wahl, einem Praktikanten oder einem Mitarbeiter der Ausbildungseinrichtung, unterstützen lassen.
In der im vorherigen Absatz erwähnten Einladung wird auf diese Möglichkeit hingewiesen.
– Der Leiter der Ausbildungseinrichtung oder sein Vertreter gibt den Grund für die beabsichtigte Sanktion an und holt die Erklärungen des Auszubildenden ein.
– Die Sanktion darf nicht weniger als einen vollen Tag und nicht mehr als 15 Tage nach dem Gespräch erfolgen. Sie ist Gegenstand einer schriftlichen und begründeten Entscheidung, die dem Praktikanten in Form eines Briefes, der ihm gegen Entlastung ausgehändigt wird, oder eines eingeschriebenen Briefes mitgeteilt wird. Wenn das Verhalten zu einer sofortigen Sanktion (Ausschluss) geführt hat, kann keine endgültige Sanktion in Bezug auf dieses Verhalten verhängt werden, ohne dass der Praktikant vorab über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert wurde und dass das oben beschriebene Verfahren eingehalten wurde.
TITEL IV – BEKANNTMACHUNG UND ZEITPUNKT DES INKRAFTTRETENS
Art 18 – Öffentlichkeit und Zeitpunkt des Inkrafttretens
Die vorliegende Verordnung tritt ab dem ersten Tag, der ersten Stunde des Beginns der Ausbildung in Kraft. Sie wird den Kursteilnehmern vor der Ausbildungssitzung und/oder der für die Ausbildung verantwortlichen Direktion (Arbeitgeber) zugesandt.
Ein Exemplar dieser Regeln wird den Kursteilnehmern im Schulungsraum zur Verfügung gestellt.
Die Leiterin der Schule, Cécile CALICHON
Die Schule für Intuitive Therapie teilt gerne die aufkeimende Begeisterung und das Aufblühen der praktizierenden Lernenden. Jedes Praktikum ist ein heiliger Moment, und jeder Jahrgang nimmt einen wichtigen Platz ein.
Die Schule zeigt in ihrem Fotoalbum die Jahrgänge der Intuitiven Therapeuten.
Wenn Sie sich für ein Praktikum anmelden, stimmen Sie implizit der Verbreitung von Fotos zu, die während des Praktikums aufgenommen wurden (normalerweise nur ein einziges Foto, das Gruppenfoto). Dieses wird in das Fotoalbum des ETI aufgenommen. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit dem Recht am eigenen Bild einverstanden.
Falls nötig, haben Sie das Recht, uns zu bitten, nicht auf den Fotos zu erscheinen. Bei neuen Praktika muss die Anfrage vor oder während des Praktikums gestellt werden.
Entdecken Sie die intuitive ETI®-Therapie